Thorsten De Vries verurteilt - Rieger als Verteidiger

devriesThorsten De Vries ist heute vom Amtsgericht Rostock zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 € wegen Versuchs der gemeinschaftlichen Nötigung verurteilt worden. Die anwaltschaftliche Vertretung von de Vries wurde vom bundesweit bekannten Neonazianwalt Jürgen Rieger übernommen, welcher - wie de Vries - aus Hamburg kommt.

Nach der heutigen Beweisaufnahme sah es das Amtsgericht als erwiesen an, dass de Vries am 22. Juni 2007 gemeinsam mit einer weiteren, zunächst unbekannten Person versucht hat, eine Anwohnerin der Budapesterstraße in der Nähe des Naziladens „ECC“ zu nötigen. Dabei habe er die in ihrem Auto sitzende Frau sinngemäß mit den Worten „Verzieh Dich aus Rostock, sonst machen wir Dich platt!“ beschimpft und mit Händen und Füßen an das Auto geschlagen, während die weitere Person sich vor das Auto stellte, um eine Abfahrt zu verhindern. 

juergen-rieger.jpg Während der Verhandlung vor Gericht sagte die Geschädigte aus, direkt vor dem Sitzungssaal die weitere Person erkannt zu haben, welche sie seinerzeit an der Abfahrt gehindert habe. Die Aufnahme der Personalien dieser Person durch Verteidiger Rieger und den Staatsanwalt ergab, dass es sich um den bekannten "Nazi-Barden" Martin Krause handeln soll. Dass nun auch gegen Martin Krause ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist zu erwarten.

Das Urteil des Amtsgerichtes  ist jedoch noch nicht rechtskräftig. De Vries kann innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegen.

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